Zutrittsregelung zur Bereitschaftspolizei (Sportzentrum Polizeiunterkunft)

Das Sportzentrum befindet sich auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei (BePo) in der Rosenheimer Straße 130. Dort gelten aus Sicherheitsgründen besondere Zutrittsregelungen!
Alle Personen, die nicht zur BePo gehören, müssen hier in besonderer Weise Zutritt beantragen. Dies gilt auch für Kinder, Schnupperer und Eltern, die ihre Kinder begleiten wollen.
Der Ablauf:
1. In der Geschäftsstelle oder hier gibt es ein Formular "Einverständnis- und Verpflichtungserklärung für Besucher". Dieses muss ausgefüllt und als Original (nicht als Scan per Email) in die Geschäftsstelle (Hans-Mielich-Straße 30, 81543 München) gesandt oder dort abgegeben werden. Die Einverständniserklärung erlaubt der Polizei die Überprüfung der Person in Bezug auf polizeiliche Erkenntnisse (schwere Straftaten, Terrorismus, etc.).
2. Die Geschäftsstelle sendet die Formulare an die Polizei, wo eine entsprechende Überprüfung stattfindet. Wenn die Überprüfung dazu führt, dass dem Antragsteller der Zutritt zur BePo verwehrt wird, dann bekommt er von dort einen entsprechenden Brief. Wenn keine Beanstandung vorliegt, ergeht von der BePo keine Benachrichtigung, auch nicht an die Geschäftsstelle. Die Überprüfung dauert 12 bis 14 Tage.
3. In der Zwischenzeit erhält der Schnupperer von der Geschäftsstelle einen vorläufigen Mitgliedsausweis (Schnupperkarte) bzw. das neu eingetretene Mitglied einen Mitgliedsausweis zugesandt. Mit diesem Dokument und dem Personalausweis meldet man sich nach Ablauf der Überprüfungszeit an der Wache der BePo. Dort wird im Wachlokal ein Foto gemacht und der Person eine Karte mit Strichcode und einer Nummer ausgehändigt. Diese Karte ist nun die Zutrittsberechtigung und muss bei jedem Betreten vorgezeigt werden. Das Foto dient lediglich der Identifizierung beim Betreten des Geländes.


Euer
Polizeisportverein München
Abteilung
Tae Kwon Do